Allgemeine Geschäftsbedingungen Gästehaus

Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats: Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ - weiterführende Informationen stehen Dir dort zur Verfügung.

 

           Vermietung - Stornierungsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die Gästehaus Weigand gegenüber dem Gast, dem Veranstalter oder sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Gästezimmern. Die unten genannten AGB finden ebenso Anwendung bei den Leistungen die durch Dritte erfüllt werden.
  2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie Gästeaufnahme-, Veranstaltungsverträge, die mit dem Gästehaus abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
  3. Auch wenn das Gästehaus ausdrücklich diesen widerspricht, finden die AGB des Vertragspartners keine Anwendung . Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
  4. Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn das/die stornierte/n Zimmer anderweitig belegt werden kann. Bis zum 30igsten Tag vor Reiseantritt 25 %, bis 14 Tage vor Reiseantritt 60 %, bei nicht Anreise/kurzfristiger Absage und bei nicht Belegung 90 %  des aktuellen Zimmerpreises! Das Gästehaus behält sich vor eine Anzahlung zu verlangen und wird sich diesbezüglich direkt mit dem Vertragspartner in Verbindung setzen. Wird ein gebuchtes Doppelzimmer kurzfristig oder bei Antritt von nur 1 Person belegt, behält sich das Gästehaus vor den aktuellen Doppelzimmerpreis zu verrechnen.


            Vertragsschluss

  1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlicher oder schriftlicher Reservierung des Vertragspartners und die Annahme derer durch das Gästehaus zustande. Dem Gästehaus steht es frei, den Vertrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung anzunehmen.
  2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.


           Zimmernutzung - Zimmerübergabe - Abreise

  1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Haustiere können nur nach vorheriger Zustimmung des Gästehaus gegen gesonderte Berechnung mitgebracht werden.
  2. Der Vertragspartner haftet dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Gästehaus erhalten, verursacht werden.
  3. Bei Verlust eines Zimmerschlüssels ist das Gästehaus berechtigt 100€ Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
  4. In dem gesamten Gästehaus herrscht absolutes Rauchverbot, bei Missachtung ist das Gästehaus berechtigt 150€ als Sonderreinigungsgebühr in Rechnung zu stellen.
  5. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird das Gästehaus den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat das Gästehaus vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
  6. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  7. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann das Gästehaus über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14:30 Uhr 25% der Übernachtungsrate in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 80% und ab 17:00 Uhr 100% der Übernachtungsrate (Tagespreis). Die Zimmernutzung über 11:00 Uhr hinausgehend ist keine buchbare Leistung.


           Bereitstellung der Leistungen - Preise - Zahlungen - Aufrechnung und Abtretung 

  1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Hotels. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“) u.Ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat das Gästehaus das Recht, Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder der derzeitigen Zahlunsöglichkeiten zu zahlen. Das Gästehaus ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
  2. Der Zahlungsanspruch des Gästehauses ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als dem Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
  3. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
  4. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR fällig. Alle weiteren anfallenden Inkassokosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
  5. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Gästehauses nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Gästehauses abgetreten werden.
  6. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Übernachtungsleistungen mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung, garantierte Buchung oder Gutscheine) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zum Gästehaus nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.


           Haftung des Hotels - Eingebrachte Gegenstände - Verjährung

  1. Das Gästehaus haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  2. Eine Haftung des Hauses für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
  3. Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Gästehaus eingesetzte Unternehmen. Sie gelten nicht, wenn das Gästehaus eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
  4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.
  5. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§701 ff BGB.
  6. Fahrzeuge, die auf dem Hotelgelände abgestellt werden, auch entgeltlich, begründen keinen Verwahrungsvertrag. Bei Beschädigung oder Verlust auf dem Hotelgelände abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht.
  7. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners / Gastes werden nur auf Anfrage und dessen Kosten nachgesandt. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen das Gästehauses aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von dem Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

           Erfüllungs - und Zahlungsort - Gerichtsstand - Nebenabreden - Teilunwirksamkeit

  1. Für beide Seiten ist der Erfüllungs- und Zahlungsort, Weingut Gästehaus Weigand, Lange Gasse 29 97346 Iphofen.
  2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  3. Mit Ausnahme für private Endverbraucher wird der Geschäftssitz des Gästehauses als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart. Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


          aktueller Stand                                                                                                Iphofen, 01.01.18

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